Sittenwidrig im öffentlichen Auftrag
Busfahrten mit Dumpinglöhnen

von H.- C. Schultze und Gregor Witt

Quelle:monitor.de

Nach 35 Jahren verlor Klaus-Werner Stücken seinen Job. Weil er nichts anderes fand, heuerte er als Busfahrer an, fuhr für staatliche Auftraggeber - weit unter Tariflohn. Solche Dumpinglöhne aus öffentlicher Hand nehmen nicht nur bei Bustransporten immer mehr zu, kritisiert die Gewerkschaft Ver.di.

Unter 3 Euro Stundenlohn


Busfahrer Stücken
fuhr für weniger als
drei Euro/Stunde.

Klaus-Werner Stücken fuhr Schulbusse der Firma Sonnenschein im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Er beförderte behinderte Kinder morgens hin zur Schule und nachmittags wieder zurück. Laut Arbeitsvertrag täglich drei Stunden für insgesamt 250 Euro im Monat. Das macht vier Euro pro Stunde, nicht einmal die Hälfte des üblichen Tariflohns. Zudem war die tatsächliche Arbeitszeit, so der Vorwurf, noch wesentlich länger als im Vertrag vereinbart. So wurden zum Beispiel die Fahrten zum ersten und vom letzten Kind nicht bezahlt, Klaus-Werner Stückens Stundenlohn sank dadurch nach seinen eigenen Berechnungen auf weit unter drei Euro.

Eindeutig sittenwidrig, meint Werner Linnemann von der Gewerkschaft Ver.di und erklärt das so. "Es müssen mindestens zwei Drittel der Löhne aus vergleichbaren Tarifverträgen bezahlt werden, das wäre hier ein Stundenlohn von 6,05 Euro, der mit drei Euro weit unterschritten ist." Mithilfe der Gewerkschaft verklagte Klaus-Werner Stücken seinen früheren Arbeitgeber beim Bielefelder Arbeitsgericht. Sie wollten ein Zeichen setzen, denn mit solchen Niedrigstlöhnen würden die Arbeitgeber in Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber Leistungen weit unter branchenüblichen Tarifen anbieten. Das treffe die sozial Schwächsten, klagt der Gewerkschafter Linnemann. Meist handle es sich um Teilzeitkräfte wie Altersrentner, Erwerbslose und Hartz IV-Empfänger, die auf jeden Euro Zuverdienst angewiesen seien.

Keine Ausnahmefälle


Professor Stefan
Sell kritisiert
die Praxis öffentl.
Arbeitgeber

Derartige Niedrigstlöhne im staatlichen Auftrag sind laut Professor Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz in ganz Deutschland zunehmend zu finden. "Das Fatale ist, dass aus Sicht des öffentlichen Arbeitgebers tatsächlich im ersten Moment eine häufig sehr spürbare Kostenentlastung zu verbuchen ist", meint der Arbeitsmarktexperte. Die öffentlichen Arbeitgeber interessierten sich zu wenig für die Arbeitsbedingungen in den Subunternehmen. "Das Einzige was sie wissen wollen ist: wie kann ich die Dienstleistung noch billiger einkaufen", so Professor Sell.

Auch die Firma Busverkehr Pader arbeitet für öffentliche Auftraggeber, auch für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Kreis Paderborn. Und auch bei Pader sind Busfahrer zu sittenwidrigen Stundenlöhnen beschäftigt, stellte das Arbeitsgericht Paderborn wiederholt fest. Doch die Firma bestreitet das. Ihre niedrigen Löhne seien nicht sittenwidrig, sondern geradezu unvermeidlich, meint Jutta Büker vom Unternehmen Pader: "Wer an öffentlichen Ausschreibungen teilnimmt, muss ein günstiges Angebot abgeben, sonst geht es ins Ausland oder an andere Unternehmen."

Schaden für den Staat

Der Arbeitsmarktexperte Sell appelliert an die staatlichen Auftraggeber: "Wenn ein offensichtlicher Hinweis besteht darauf, dass hier im sittenwidrigen Bereich entlohnt wird, dann muss eigentlich der öffentliche Auftraggeber tätig werden." Denn Niedrigstlöhne schaden auch dem Staat selbst. Die Arbeitnehmer verdienen mit solchen Dumpinglöhnen nicht genug zum Leben, brauchen zusätzlich staatliche Sozialleistungen. Sie führen kaum Sozialversicherungsbeiträge ab. Daraus entsteht ein Schaden für die Sozialversicherungen, der die Versichertengemeinschaft jährlich Hunderte Millionen Euro kosten würde, so Sell.

Doch Arbeitgeber wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe spielen stattdessen auf Zeit, verweisen auf laufende Verfahren an den Gerichten. Erst ein Urteil zu sittenwidrigen Löhnen sei für ihn bindend. Klaus-Werner Stücken wollte ein solches Urteil erzwingen, lehnte den vom Gericht empfohlenen Vergleich ab. Die Firma Sonnenschein überwies daraufhin die ursprünglich geforderte Summe an Stücken, kam so um ein Urteil herum. Ein Schuldeingeständnis zwar - aber nutzlos für all die anderen, die weiter zu gesetzeswidrigen Löhnen beschäftigt sind.

...hier von Arbeit muß sich lohnen zu sprechen, wie die FDP, ist Groteske.

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