Alternativ-Antrag der Fraktion DIE LINKE und DIE SO!
Zum Antrag Änderung der Wasserschutzklassen, falls dieser keine Mehrheit findet!
Für den Umweltausschuss am 24.5.2011 und für die Kreistagssitzung am 29.06.2011
Der Kreistag möge beschließen:
Die Kreisverwaltung soll alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege schnellstmöglich und im vollem Umfang nutzen, um zu erreichen, dass die zur Zeit gültige Wasserschutzverordnung, bekannt gemacht im Amtsblatt des Regierungsbezirk Arnsberg, vom 4. Mai 1991, geändert wird! Der Paragraph 4 Punkt 2.21 (Schutz in der Zone 3A) ist folgendermaßen zu formulieren: In der Zone 3A sind verboten, Grabungen, Abgrabungen oder Sprengungen durch die das Grundwasser freigelegt oder angeschnitten wird.
Bei diesem Antrag könnte könnte die Wasserschutzzone 3A beibehalten werden, durch weglassen des Wortes „dauernd“, was immer schon zu Auslegungsproblemen führte, wäre ein Verstoß schon dann gegeben wenn kurzfristig Grundwasser austreten würde. Leider passiert das zur Zeit in den Warsteiner Steinbrüchen ja häufiger, wobei sich die Steinindustrie immer wieder gerade über die zur Zeit gültigen Bestimmungen rausreden kann. Wenn hier die Untere Wasserbehörde, bei jedem Verstoß, eingreifen könnte und nicht erst geklärt werden müsste, ob das Grundwasser dauernd freigelegt wurde, wäre das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, zum dauerhaften Erhalt des Warsteiner Wassers. Wenn man hier der Steinindustrie Verstöße nachweisen würde, könnte diese auch nicht auf die Idee kommen, bei Schließung des betroffenen Steinbruchs, Schadenersatzforderungen zu stellen! Der Zusatz „oder Sprengungen“ ist eingefügt um hier keinen Spielraum für Auslegungen zu lassen!
Für die Fraktion DIE LINKE und DIE SO! Im Kreistag
Manfred Weretecki
Fraktionsvorsitzender








